Vom Partner zum Eigentum
SAP veröffentlichte Angebotsunterlage für Übernahme der SAF AG
Mit der geplanten Übernahme der SAF AG will SAP ihr bestehendes Lösungsspektrum für Planungs-, Prognose- und automatisierte Bestellprozesse für Handelsunternehmen weiter ausbauen und ihr Lösungsportfolio SAP for Retail abrunden. SAF ist auf die Entwicklung von Bestell- und Prognosesoftware für Handel, Logistik und Industrie spezialisiert. Das Unternehmen setzt dabei auf den innovativen Denkansatz des Demand Chain Management, bei dem die Prozesskette von ihrem zentralen Treiber, dem Kunden und dessen Kaufverhalten, gesteuert und optimiert wird. Die SAF-Software gewährleistet, den Warennachschub auf Basis präziser Vorhersagen der künftigen Nachfrage vollständig zu automatisieren. Das Ergebnis sind geringere Bestände, verbesserte Produktverfügbarkeit und höhere Kundenzufriedenheit. Durch gestiegenen Umsatz und geringere Kosten können Händler ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die Gesellschaft wurde 1996 mit Sitz in Tägerwilen, Schweiz, gegründet und beschäftigt rund 100 Mitarbeiter. Sie besitzt Tochterunternehmen in den USA, der Slowakei und in Deutschland.
SAP unterbreitete den SAF-Aktionären ein Angebot zu 11,50 Euro je Aktie. Das entspricht einer Prämie von 9,5 Prozent auf den Xetra-Schlusskurs (10,50 Euro) der SAF-Aktie am 17. Juli 2009, beziehungsweise einer Prämie von 33,9 Prozent auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der SAF-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse in den vergangenen drei Monaten (8,59 Euro). Die beiden Gründer und Hauptaktionäre der SAF, Dr. Andreas von Beringe und Prof. Dr. Gerhard Arminger, die gemeinsam rund 38 Prozent der SAF-Aktien halten, haben sich gegenüber SAP unter verschiedenen Bedingungen, insbesondere einem Angebotspreis von mindestens 10,50 Euro je SAF-Aktie, unwiderruflich verpflichtet, das Angebot für sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien anzunehmen. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote von 50 Prozent zuzüglich einer Aktie und der Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden. SAP hat das Zusammenschlussvorhaben bereits beim Bundeskartellamt angemeldet. Man wird die Transaktion aus ihrer laufenden Liquidität begleichen. Aufgrund des Sitzes der SAF unterliegt das Angebot nicht dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). SAP hat sich jedoch dazu entschlossen, die Regelungen des WpÜG weitestgehend sinngemäß anzuwenden, beispielsweise was die Inhalte der Angebotsunterlage und laufende Veröffentlichungen angeht. Mit der zentralen Abwicklung des Angebots wurde die Commerzbank AG in Frankfurt beauftragt.
„Bereits seit 2002 setzt SAP auf unser technologisches Know-how und hat unsere SAF Engine im Rahmen unserer OEM-Partnerschaft vollständig in ihr Modul SAP Forecasting & Replenishment integriert“, erläutert Dr. Andreas von Beringe, Gründer, CEO und Präsident des Verwaltungsrats der SAF. „SAF bringt nachhaltige Erfahrung in den Bereichen Prognose und Warennachschub in die SAP ein. Wir werden gemeinsam unsere Stärken in Entwicklung und Vertrieb weiter ausbauen und dadurch den steigenden Anforderungen heutiger und zukünftiger Kunden noch besser gerecht werden. Unsere Kunden werden klare Vorteile aus dem zusammengeführten Leistungs- und Produktportfolio beider Unternehmen sowie aus der weltweiten Präsenz und Erfahrung der SAP im Handel ziehen.“
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